Ingenieurbüro Schardt
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SCC – Sicherheits-Certifikat-Contraktoren

Das Sicherheitsmanagementsystem gemäß SCC umfasst das Management zum Arbeitsschutz unter Berücksichtigung von relevanten Gesundheits- und Umweltschutzaspekten, kurz SGU-Managementsystem genannt. SGU steht für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.

Anwender für dieses Sicherheitsmanagementsystem sind insbesondere Unternehmen, die als Fremdfirmen (Kontraktoren) für einen Auftraggeber, ggf. auf dessen Gelände, tätig sind und dort sicherheitsrelevante Arbeiten ausführen. Zu den sicherheitsrelevanten Arbeiten zählen z.B. Wartungen an Produktionsanlagen, Maßnahmen an Bauprojekten, Neu- und Umbauten an Anlagen (wie z.B. bei Raffinerien).

Dabei ergeben sich sowohl für den Auftraggeber als auch für den Kontraktor neue Herausforderungen hinsichtlich der Einhaltung hoher Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards. So muss sichergestellt sein, dass das Einbinden des Kontraktors zu keiner erhöhten Gefährdung auf dem Werksgelände des Auftraggebers führt. Um einem potentiellen Sicherheitsrisiko vorzubeugen, war es z.T. Praxis, dass Auftraggeber ihre Kontraktoren bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz auditierten. Um mehrfache Auditierungen zu vermeiden – bei Tätigkeit eines Kontraktors für mehrere Auftraggeber – und ein einheitliches Auditierungssystem zu erhalten, wurde unter Führung von Mineralöl- und Chemieunternehmen das SGU-Managementsystem und die zugehörige SCC-Checkliste erarbeitet. SCC steht dabei für Sicherheits-Certifikat-Contraktoren. Seit Juni 1996 ist dieses System in der BRD ein akkreditiertes, d.h. ein offiziell überwachtes, System zur Zertifizierung der SGU-Managementsysteme von Kontraktoren. Die Akkreditierung von Zertifizierern für SCC-SGU-Managementsystemen erfolgt durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

 

Dabei wird zwischen 3 Möglichkeiten unterschieden: 

 

1.) SCC*: Eingeschränkte Zertifizierung (Scope I)

Dieses Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz und ist in der Regel für kleine Unternehmen (≤ 35 Mitarbeiter im gesamten Unternehmen) bestimmt.

 

2.) SCC**: Uneingeschränkte Zertifizierung (Scope I)

Neben den unter SCC* genannten Beurteilungskriterien wird hierbei auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens beurteilt. Dieses Zertifikat ist für Unternehmen bestimmt, die mehr als 35 Mitarbeiter im gesamten Unternehmen beschäftigen. Unternehmen, die weniger als 35 Mitarbeiter beschäftigen, jedoch Subunternehmer (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**.

 

3.) SCP: Zertifizierung für Personaldienstleister (Scope II)

Die Zertifizierung nach Scope II können Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Management-System implementiert haben. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausführen (z.B. in Raffinerien, chemischen Werken o.ä.).

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die Elemente aufgeführt, aus denen das SGU-Managementsystem besteht. (SCC-Regelwerk 2011)

Nr.

Element

1 SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
2 SGU- Gefährdungsbeurteilung
3 Information, Schulung und Unterweisung
4 SGU- Bewusstsein
5 SGU- Projektplan
6 Umweltschutz
7 Vorbereitung auf Notfallsituationen
8 SGU- Inspektionen
9 Betriebsärztliche Betreuung
10 Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
11 Beschaffung von Dienstleistungen
12 Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen
   
   
   

 

 

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