Ingenieurbüro Schardt
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Arbeitsschutz

OHRIS

 

 

 

 

Im internationalen Vergleich hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland mittlerweile einen sehr hohen Standard erreicht. Dennoch werden jährlich ca. 45 Milliarden € für kurative Maßnahmen aufgewendet.

 

Zwar werden die technischen Gründe für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen immer besser beherrscht, nicht zuletzt durch die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (z.B. das Arbeitsschutzgesetz oder die Unfallverhütungsvorschriften), aber in Bezug auf den Stellenwert des Arbeitsschutzes im Unternehmen und im organisatorischen Bereich innerhalb des Unternehmens besteht hier noch Handlungsbedarf. 

 

Vor diesem Hintergrund vollzieht sich momentan im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes eine Veränderung, die im Wesentlichen zwei grundlegende Tendenzen aufweist:

  1.  Bisher galt vielerorts die Meinung, dass die Arbeitssicherheit im Unternehmen wenigen Spezialisten im Betrieb obliegt und von der Unternehmensleitung nur als untergeordnete, eher lästige Aufgabe betrachtet wird. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass die Arbeitssicherheit tatsächlich als integraler Bestandteil des betrieblichen Erfolgs gesehen wird.
  2.  Diese neue Sichtweise führt weg von einer in der Vergangenheit hauptsächlich nachsorgenden Reaktion auf Arbeitssicherheitsprobleme, welche geprägt war durch eine Konzentration auf die Einhaltung von Vorschriften und deren Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden, hin zu einem vorsorgenden agierenden Verhalten im Rahmen dieses Aufgabenbereiches.


  

  Unsere Leistungen:
 

Beratung beim Aufbau und der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage gängiger Konzepte (z.B. DIN ISO 45001, SCC, OHRIS) oder bisher vorliegenden Normen/Normentwürfen 
 

Beratung bei der Integration des Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzes in bestehende Managementsysteme (auch HSE / HSSE)
 

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
 

Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe, der Arbeitsumgebung und Fragen der Ergonomie
 

Durchführung von Lieferantenaudits

 

Durchführung von Schulungen und Unterweisungen gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts

 

SCC - Schulungen und Prüfungen für operative Mitarbeiter und operative Führungskräfte

 

Durchführung von Gefährdungsanalysen gemäß §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes
 

Erstellen von Alarm- und Notfallplänen, Flucht- und Rettungswegepläne, Betriebsanweisungen
 

Arbeitsschutzberatung im Rahmen des Unternehmermodells
 

​ 

Erstellung und Pflege eines Rechtskatasters, sowie regelmäßige Information zu aktuellen Gesetzen und Vorschriften 

 

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