Ingenieurbüro Schardt
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Energieaudits DIN EN 16247-1

„Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, wo im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, wird gleichzeitig erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher nicht zu unterschätzen.

Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz- Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt und nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden überwacht wird. Die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 4 bis 7 der Richtlinie 2012/27/EU erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (kurz Energiedienstleistungs-gesetz, EDL-G). Am 22. April 2015 trat die novellierte Fassung des EDL-G in Kraft. In den §§ 8 - 8d EDL-G findet sich nunmehr die Grundlage der Verpflichtung von Nicht-KMU zur Durchführung periodischer Energieaudits.

Das BAFA ist hierbei mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, um ein Energieaudit im Sinne von § 8 des EDL-G durchzuführen, beauftragt.“

Betroffen sind alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind. Diese Nicht-KMU sind verpflichtet, ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen.

 

Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder

   1. ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder

   2. ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1505 (EMAS)

erfolgreich eingeführt haben.

 

Unser Angebot 

 

Seit dem Jahr 2015 sind wir bei BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) nach § 7 Abs. 3 i.V.m. § 8b EDL-G registriert und dürfen Energieaudits durchführen. Zusätzlich sind wir für das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" nach der Richtlinie vom 28.10.2014 anerkannt und damit legimitiert Energieberatungen durchzuführen.    

 

 


 

 

 

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