Ingenieurbüro Schardt
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Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)

Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme", EMAS) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die vorherige Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Diese Novellierung ist am 11. Januar 2010 in Kraft getreten. Der Aufbau eines UMS und die Abläufe entsprechen seit 2001 auch bei EMAS der ISO 14001.

 

Am 28.08.2017 hat die EU-kommission die Änderung der Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung beschlossen, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 weiterhin zu wahren und die Anwenderfreundlichkeit von EMAS zu verbessern. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS trat am 18.09.2017 in Kraft.

 

EMAS geht jedoch über ein reines Managementsystem hinaus:

EMAS ist leistungsorientiert: Der Betrieb soll sich über die umweltgesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern!

Bei EMAS sind in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung die Beschäftigten einzubeziehen. Dies soll der Identifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Umweltschutzinteressen des Unternehmens dienen und dafür sorgen, dass Umweltmanagement "gelebt" wird und nicht in Form ungelesener Handbücher im Schrank verstaubt.

Der Betrieb ist verpflichtet eine Umwelterklärung zu erstellen, in der er die umweltrelevanten Tätigkeiten und die Daten zur Umwelt, wie Ressourcen- und Energieverbräuche, Emission, Abfälle etc. genau darstellt. EMAS-Teilnehmer informieren interessierte Gruppen, u.a. mit dieser Umwelterklärung. 

Bei EMAS ist eine erste eigene Untersuchung - die Umweltprüfung - und nachfolgend eine wiederkehrende Umweltbetriebsprüfung durchzuführen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachterbeurteilt. Die Erklärung wird bei positiver Prüfung für gültig erklärt (validiert).

Der Umweltgutachter achtet nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vielmehr auch auf die echte Umweltleistung der Organisation. Hält sie alle relevanten Umweltrechtsvorschriften ein und erreicht sie die selbst gesteckten Ziele? Die Umweltbetriebsprüfung ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre zu wiederholen.

 

Nach der Validierung wird der Teilnehmer in ein öffentliches Register eingetragen und erhält eine europaweit einmalige Registrierungsnummer. Im Registrierungsverfahren werden alle zuständigen Umweltbehörden beteiligt, um sicherzustellen, dass keine Umweltverstöße vorliegen.

 

Die Registrierung berechtigt, das EMAS-Logo zu benutzen, das ausschließlich den EMAS-Teilnehmern vorbehalten ist. Die Qualität von EMAS wird von den Mitgliedstaaten der EU überwacht. Für die Qualitätssicherung in Deutschland ist der Umweltgutachterausschuss (UGA) zuständig. Umweltgutachter werden nach öffentlichem Recht zugelassen und unterliegen einer staatlichen Aufsicht über ihre Tätigkeit. Mit diesen Aufgaben ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter GmbH (DAU) betraut.

 

Hier finden Sie eine Übersicht über Unterschiede und Gemeinsamkeiten von EMAS und der ISO 14001 (auf EMAS-Helpdesk in englischer Sprache)

 

(Quelle: www.emas.de)

 

 

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