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OHRIS - Occupational Health- and Riskmanagementsystem

 

Das bayerische Arbeitsministerium hat in den letzten Jahren aufbauend auf den Gedanken des Umweltpaktes Bayern ein „Occupational Health- and Risk-Managementsystem“, genannt OHRIS, entwickelt. Das Occupational Health- and Risk-Managementsystem wird wie die Managementsysteme für Qualität und Umweltschutz durch Systemelemente definiert. Diese Systemelemente sind Bestimmungselemente und Handlungsvorgaben, durch die die unternehmenspolitischen Vorgaben in der Qualitätssicherung, im Umweltschutz, im Arbeitsschutz, in der Anlagensicherheit im normativen Bereich eines Unternehmens, bei strategischen Planungen und im operativen Handeln systematisch und im funktionalen Zusammenhang erreicht und ihre Realisierung überprüft werden können. Im Hinblick auf die notwendige Harmonisierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen und der damit erreichten Gleichartigkeit wurden die Systemelemente des OHRIS so aufgebaut und strukturiert, dass sie auch bei Anwendung in unterschiedlichen Betriebsgrößen, Betriebsorganisationen und Branchen und für die Erfüllung unterschiedlicher nationaler ordnungsrechtlicher Vorgaben zu einer gleichartigen Ausformung der betrieblichen Arbeitsschutzsysteme führen. Diese gleichartige Ausformung kann auch als Basis für eine, auf eine Substitution im Ordnungsrecht abgestellte Überwachung durch die staatlichen Aufsichtsbehörden dienen.

Die zehn Systemelemente des OHRIS leiten sich aus fünf systemausrichtenden Kernelementen und fünf spezifischen, arbeitsschutzbezogenen Managementelementen ab. Die systemausrichtenden Kernelemente umfassen die Handlungsvorgaben für Aufgaben und Verantwortung der Leitung einer Organisation, für das Managementsystem, für die Lenkung der Aufzeichnungen, für das Personal und für die im Rahmen des OHRIS durchgeführten Audits. Die systemausrichtenden Kernelemente sind – im Sinne eines Generic Managementsystems – für alle themenorientierten Managementsysteme gleichartig aufgebaut und können synergistisch genutzt werden. Die spezifischen, arbeitsschutzbezogenen Managementelemente beinhalten die Anforderungen im Hinblick auf die einzuhaltenden Verpflichtungen, auf die Überprüfung, Überwachung und Korrekturmaßnahmen, auf die Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle sowie im Hinblick auf die Beschaffung.

Die Systemelemente des Occupational Health- and Risk-Managementsystems wurden im Rahmen eines umfassenden Pilotversuches erprobt. Die Systemelemente können unter Nutzung synergistischer Effekte mit den Systemelementen der Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme nach ISO 9001 und ISO 14001 verknüpft werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Systemelemente, nach der aktuellen Revision von 2018, aufgeführt, aus denen OHRIS besteht:

  Systemelemente OHRIS
1. Verantwortung der obersten Leitung
1.1 Politik und Strategie für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
1.2 Ziele für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
1.3 Organisatorische Strukturen
1.4 Bereitstellung der Mittel
2. Organisation
2.1 Verknüpfbarkeit von Managementsystemen
2.2 Aufbau und Ablauf im Managementsystems
2.3 Ausschüsse und Arbeitsgruppen
2.4 Mitwirkung und Mitbestimmung
2.5 Rechte und Pflichten der Beschäftigten
2.6 Eignung der Beschäftigten
2.7 Schulung
2.8 Interne und externe Kommunikation
2.9 Dokumentierte Information
3. Planung und Umsetzung
3.1 Verpflichtungen
3.2 Ermittlung und Beschreibung sicherheitsrelevanter Arbeiten, Abläufe und Prozesse
3.3 Ermittlung von Gefährdungen; Bewertung von Risiken
3.4 Minimierung von Gefahren, Gefährdungen und Risiken
3.5 Arbeitsmedizinische Vorsorge, Gesundheitsförderung
3.6 Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle
3.7 Beschaffung
3.8 Zusammenarbeit mit Auftragnehmern
3.9 Berücksichtigung von Änderungen
4. Prüfung und Bewertung
4.1 Bestandsaufnahme
4.2 Überprüfung und Überwachung
4.3 Interne Audits
4.4 Bewertung des Managementsystems
5. Verbesserung
5.1 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
5.2 Korrekturmaßnahmen
5.3 Aktionsprogramme

 

 

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